UNTERSUCHUNGEN ZUR OPTISCH BEDRÄNGENDEN WIRKUNG
Wie wirkt die Windanlage auf angrenzende Wohnbereiche?
Von Windenergieanlagen in der Nähe von Wohnbebauung kann eine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgehen.
Bei sehr geringen Abständen kann durch die Höhe der Anlage, des großen Rotors und der Drehbewegung der Flügel das Wohlergehen der Betroffenen, z.B. durch Unruhe oder Irritationen, beeinträchtigt werden. Bei Abständen von weniger als dem zweifachen der Gesamthöhe wird im allgemeinen von einer optisch bedrängenden Wirkung der Windanlage auf umliegende Bewohner ausgegangen. Bei Abständen zwischen dem zweifachen und dem dreifachen der Gesamthöhe bedarf es einer Einzelfallprüfung. In dem Fall soll daher untersucht werden, ob von dieser Anlage eine optisch bedrängende Wirkung auf die Bewohner der Bebauung ausgeht.
Wir führen entsprechende Untersuchungen durch, unter anderem zu Aspekten wie sichtverschattenden Objekten (z. B. Gebäude, Hecken, Gehölze, Blickachsen), Topografie, Fensteranordnung der Wohnbebauung, Lage einer Terrasse.
Diese Forderung gehört zu den Geboten der gegenseitigen Rücksichtnahme drittschützender Wirkung, die im Baurecht definiert sind. Neben der optisch bedrängenden Wirkung gehören dazu z.B. die Einhaltung der baurechtlichen Abstandsflächen, der Nachweis der Standsicherheit oder der Eiswurf.